Interne Vorschriften
INTERNE VORSCHRIFTEN
Camping L’Orée du Lac
1. Zutritt
Zutritt nur mit Genehmigung.
Minderjährige ohne Begleitung haben keinen Zutritt.
Der Campingplatz ist kein Wohnsitz.
2. Anmeldung der Bewohner
Alle Personen müssen angemeldet werden.
Ein Ausweis ist erforderlich.
3. Stellplätze
Bitte nur auf dem zugewiesenen Stellplatz aufbauen.
Änderungen nur nach vorheriger Absprache.
4. Öffnungszeiten der Rezeption
Nebensaison: 14:00–19:00 Uhr
Hauptsaison: 9:00–12:00 Uhr / 14:00–19:00 Uhr
5. Lärm
Strenge Nachtruhe: 23:00–8:00 Uhr.
Folgendes gilt als Störung:
laute Musik außerhalb der Stellplätze,
Geschrei, laute Versammlungen,
wiederholtes Zuschlagen von Autotüren.
Strengstens verboten:
Partys,
Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede.
6. Besucher
Bedingungen:
Anmeldung an der Rezeption erforderlich,
eingeschränkter Zugang zur Barterrasse.
Verbote:
Schwimmbad,
Fahrzeugverkehr,
Tiere.
Der Gast ist für seine Besucher verantwortlich.
7. Verkehr
Höchstgeschwindigkeit: 10 km/h,
Zulässige Verkehrszeiten: 8:00–22:00 Uhr.
Parken nur auf den ausgewiesenen Flächen.
8. Sauberkeit
Pflichten:
Mülltrennung und -entsorgung in den dafür vorgesehenen Behältern,
Nutzung der Einrichtungen (Abwasser, Waschen).
Verbotene:
Müll wegwerfen,
Pflanzen beschädigen,
Pflanzen pflanzen oder graben.
9. Sicherheit
Verbotene:
Offenes Feuer außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche,
Gefährliche Verwendung von Campingkochern.
Pflicht: Melden Sie jeden Vorfall unverzüglich.
10. Kinder
Unterstehen der alleinigen Verantwortung ihrer Eltern.
11. Schwimmbad
Zutritt nur für Gäste, Besuchern verboten. Kinder unter 14 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.
Bitte beachten Sie die Aushänge. Schließung ohne Vorankündigung möglich:
Wetter,
Sicherheit,
Wartung
12. Tiere
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind strikt einzuhalten.
Zuwiderhandlung führt zum sofortigen Ausschluss.
13. Sanktionen
Bei Nichteinhaltung:
Verwarnung,
formelle Mitteilung,
sofortiger Ausschluss ohne Rückerstattung.
Folgende Verstöße gelten als schwerwiegend:
wiederholte Störung,
Nichteinhaltung der Sicherheitsbestimmungen,
Vandalismus,
aggressives Verhalten.
14. Intervention
Die Geschäftsleitung kann die Polizei hinzuziehen.








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